Die Übergangsregelung soll bis Ende 2027 verlängert werden!

05.05.2026
Der Deutsche Bundestag hat am 05.03.2026 eine Verlängerung der Übergangsregelung im § 127 SGB IV beschlossen

Die Übergangsregelung soll bis Ende 2027 verlängert werden!
Damit reagiert die Politik auf die weiterhin ungelösten Probleme rund um das Statusfeststellungsverfahren und die Abgrenzung zwischen Selbstständigkeit und abhängiger Beschäftigung.
Als Reaktion auf das Herrenberg-Urteil und die damit einhergehende unsichere Rechtslage für lehrende Honorarkräfte wurde 2025 eine Übergangsregelung geschaffen, die nun bis 31.12.2027 verlängert werden soll. Der entsprechende Änderungsantrag soll zeitnah beschlossen werden. Außerdem wurde angekündigt, dass es noch im ersten Halbjahr einen ersten Entwurf für die Reform des Statusfeststellungsverfahrens geben soll.
Die Übergangsregelung besagt, dass wenn bei einer Prüfung durch die DRV eine abhängige Beschäftigung (Scheinselbstständigkeit) festgestellt wird, das Musikschulen dennoch keine Sozialabgaben zurückzahlen muss.

Dies ist jedoch kein Freibrief, sondern soll nach wie vor den "Einrichtungen und Lehrkräften Zeit geben, um die notwendigen Umstellungen der Organisations- und Geschäftsmodelle vorzunehmen, damit Lehrtätigkeiten auch unter den veränderten Rahmenbedingungen weiterhin selbstständig ausgeübt werden können.“
(Auszug aus der Gesetzesbegründung)